Außenbereichssatzung "Fehn / Ed", 4. Änderung;
erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 18.07.2018 den Planentwurf samt Begründung der 4. Änderung gebilligt. In gleicher Sitzung wurde dem Bauantrag für das Grundstück Flur-Nr. 945/1, Fehnbachstraße 58 zugestimmt. Dieses Grundstück liegt im Geltungs-bereich der Satzung und soll an Stelle des bisher vorgesehenen Wohnhauses mit einem Stadl für die Landwirtschaft bebaut werden.
Da aufgrund des im Juli 2018 noch nicht vorliegenden Umweltberichts keine sofortige Auslegung erfolgt ist, wurden sowohl die Erkenntnisse aus dem Naturschutzfachlichen Kurzgutachten – auf dem Grundstück Flur-Nr. 974/1 ein Doppelhaus an Stelle von zwei Einfamilienhäusern – als auch die geänderte Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 945/1 in den vorliegenden Planentwurf samt Begründung eingearbeitet.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom
11.03.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom
11.03.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:54 Uhr