Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von vier Reihenhäusern mit Unterflurgarage;
Grundstück: Flur-Nr. 775/10, Gem. Hausham, Alpenstraße 19
Bauherr: Schleinkofer Heidi
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragstellerin beantragt in einem Vorbescheid die Errichtung von 4 Reihenhäusern auf Flur-Nr. 775/10, Alpenstraße 19. Das bestehende Wohnhaus soll abgerissen werden um die Reihenhäuser und die Unterflurgarage zu ermöglichen.
Die geplanten Reihenhäuser haben eine Grundfläche von je 11,50 m x 7,00 m. Zusätzlich soll an der Nordseite der Gebäude eine Unterflurgarage mit einer Fläche von 21,90 m x 6,00 m errichtet werden.
Das Grundstück ist erschlossen, sobald aber die Fläche in einzelne Parzellen aufgeteilt wird, müssen Dienstbarkeiten für Geh- und Leitungsrechte erstellt werden.
Es wird empfohlen ein Bodengrundgutachten zu erstellen.
Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB.
Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet der Gemeinde Hausham, die trotz eventuell vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses städtebauliches Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt.
Das Gebiet an der Alpenstraße ist geprägt durch eine Bebauung mit Einfamilienhäusern, Mehrfamilien- und Reihenhäusern.
Die Antragstellerin beabsichtigt, mit dem gestellten Antrag auf Bauvorbescheid und der darin enthaltenen Frage auf die planungsrechtliche Zulässigkeit eine positive Einschätzung der Gemeinde Hausham zu erlangen:
Frage:
Ist die in der Planzeichnung dargestellte Bebauung hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung und der Gebäudehöhe planungsrechtlich zulässig? In welcher Form wäre eine Bebauung planungsrechtlich zulässig?
Ergebnis:
Ja, planungsrechtlich stehen dem geplanten Vorhaben keine Bedenken entgegen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:57 Uhr