Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung bezüglich der Dacheindeckung; Grundstück: Flur-Nr. 857/5, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 15 Bauherr: Staatl. Bauamt Rosenheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.07.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller (Freistaat Bayern) beabsichtigt, bei der Liegenschaft „Straßenmeisterei
Hausham“, Nagelbachstraße 15, Fl.Nr. 857/5 am bestehenden Waschhallengebäude eine Dacherneuerung durchzuführen.

Sonstige Änderungen werden nicht angestrebt.

Das im Jahr 1995 errichtete Waschhallengebäude hat ein 16° geneigtes Satteldach ohne trauf- und ortgangseitigen Dachüberstand mit einer Dachdeckung aus Faserzement-Wellplatten.

Die Planung des Antragstellers sieht vor, die marode Faserzement-Wellplattendachüberdeckung durch ein V2A-Blechdach mit einer Dachneigung von ebenfalls 16° zu erneuern. Dabei soll ringsum ein Dachüberstand mit 80 cm ausgebildet werden.

§ 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham schreibt vor, dass die Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken sind. Daher wird eine Abweichung von der Gestaltungssatzung beantragt. Der nötige Antrag auf Abweichung liegt vor.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dacheindeckung zu.

Abstimmung:                                                                        …..….   :      …….



Beschlussvorschlag 2:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 36 BauGB i.V.m. Art. 73 Abs. 1 BayBO.

Abstimmung:                                                                        …..….   :      …….

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dacheindeckung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 36 BauGB i.V.m. Art. 73 Abs. 1 BayBO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:57 Uhr