Antrag zum Anbau von Balkonen; Grundstück: Flur-Nr. 654/3, Gem. Hausham, Naturfreundestraße 14 a Bauherr: Lichtensteiger Monika


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der westliche Teil des Dachgeschosses  des Hauses soll ertüchtigt werden. Dabei soll die bisherige große Wohnung in zwei kleinere Wohnungen aufgeteilt werden. Um die Wohnqualität zu erhöhen, möchte die Antragstellerin jede Wohneinheit mit einem Balkon versehen. Hierzu ergeben sich drei Möglichkeiten:

Variante 1:
An der Westseite des Hauses wird ein Balkon angebracht, Länge ca. 6,50 m, Tiefe ca. 1,30 m. Ein Balkon mit diesen Ausmaßen kann nicht mehr als untergeordneter Vorbau i.S.v. Art. 6 Abs. 8 Nr. 2 BayBO angesehen werden und unterliegt der Baugenehmigungspflicht.
Die Westseite des Gebäudes steht unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum Verbindungsweg zwischen Naturfreundestraße und Kaiserweg. Dieser Verbindungsweg steht zwar im Eigentum der Gemeinde Hausham und Abstandsflächen dürfen sich auch bis zur Straßenmitte auf öffentliche Straßen erstrecken, doch reicht dies bei weitem nicht aus, um die erforderlichen Abstandsflächen sicherzustellen. Die Abstandsflächen erstrecken sich auch auf Grundstück Flur-Nr. 650/4. Bei der auf diesem Grundstück für die Einhaltung der Abstandsflächen benötigten Fläche handelt es sich um Parkflächen, so dass hier nachbarschützende Belange nicht beeinträchtigt werden. Ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen könnte daher von der Baugenehmigungsbehörde positiv verbeschieden werden, sofern die Unterschrift sämtlicher Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 650/4 vorliegt.

Variante 2:
An der Südfassade werden die beiden Dachgaubenfenster durch Balkontüren ersetzt und davor ein ca. 6,70 m x 1,30 m großer Balkon angebracht.
An der Nordfassade wird das westliche Dachgaubenfenster durch eine Balkontür ersetzt und der Balkon wird über den bestehenden westlichen Balkonen des 1. und 2. OG angebracht.

Variante 3:
An der Südfassade werden die beiden Dachgaubenfenster durch Balkontüren ersetzt und davor ein ca. 6,70 m x 1,30 m großer Balkon angebracht.
An der Nordfassade wird der Balkon an Stelle des Daches auf dem Vorbau errichtet, dadurch ergibt sich ein ca. 5 m x 2 m großer Balkon.


Der Bau- und Umweltausschuss möchte sich vor einer Entscheidung über die einzelnen Varianten bei einem Ortstermin von dem ausführenden Fachbüro die Planungen erläutern lassen.

Ohne Beschluss.

Datenstand vom 23.07.2020 09:55 Uhr