Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses; Grundstück: Flur-Nr. 1066/3, Gem. Hausham, Alpenstraße 13a Bauherr: Veicht Carolin und Andreas


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit unterschiedlichen Maßen der Grundfläche in den einzelnen Geschossen, maximal 12 m x 11 m und einem Satteldach, Dachneigung 23°. Da es sich um ein Hanggrundstück handelt, soll das Gebäude in den Hang gebaut werden.

Aufgrund der extremen Hanglage ergeben sich unterschiedliche Wandansichtshöhen. So wirkt das Gebäude in der Nordansicht viergeschossig mit einer Wandhöhe von 12 m und in der Südansicht zweigeschossig mit einer Wandhöhe von 5,86 m. Um die Wandhöhe nordseitig aufzulockern, ist zwischen Ebene 3 und 4 ein Pultdach geplant.
Nach § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes sind Dächer nur als Satteldächer mit mittigem First zulässig, allerdings können nach Abs. 4 S. 2 andere Dachformen insbesondere zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand oder das Gelände ausnahmsweise zugelassen werden. Da durch das Pultdach die Wandhöhe optisch unterbrochen wird, so dass das Gebäude an der Nordseite wie zwei hinter-einanderliegende Wohnhäuser wirkt, kann das Pultdach für ein Hauptgebäude ausnahmsweise zugelassen werden.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und laut Flächennutzungsplan genau an der Grenze zwischen Reinem Wohngebiet und Sonstiger Grünfläche. Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Das Pultdach für das Hauptgebäude wird ausnahmsweise zugelassen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Das Pultdach für das Hauptgebäude wird ausnahmsweise zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2020 09:55 Uhr