Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes; Antrag zur Änderung der Fassade Grundstück: Flur-Nr. 1202/12, Gem. Hausham, Tratberg I 17 Antragsteller: Laibl Franz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.04.2021 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Flur-Nr. 1202/12 auf der Ostseite des Anbaus die Holzverschalung zu entfernen und dafür eine Naturstein-Wandverkleidung anzubringen.

Laut Gestaltungssatzung § 3 Abs. 1 dürfen Außenwände nur einfach verputzt oder mit Holz verkleidet werden.

Der Antragsteller beantragt eine Befreiung von § 3 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der beantragten Abweichung von § 3 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für die Verkleidung der Außenwand zu. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der beantragten Abweichung von § 3 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für die Verkleidung der Außenwand zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.02.2022 08:46 Uhr