Bebauungsplan Nr. 16 "Zentrales Krankenhaus Agatharied"; Änderung des Geltungsbereichs und Aufstellung eines neuen Bebauungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Landkreis Miesbach plant, auf den im aktuellen Bebauungsplan als Grünfläche festgesetzten Grundstücken Flur-Nrn. 1611 und 1611/6 Personalwohnungen zu errichten. Die Personalwohnungen sollen dabei als Gruppe von Einzelgebäuden um einen „Anger“ gruppiert werden. In Ausprägung und Maßstab soll sich die Bebauung an der bereits vorhandenen Bebauung orientieren.
In bis zu acht Einzelgebäuden sollen ca. bis zu 100 Wohnungen entstehen.
Die erforderlichen Stellplätze sollen in Tiefgaragen und oberirdischen Stellplätzen nachgewiesen. Sollten nicht alle Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können, werden die fehlenden Stellplätze in dem noch zu erstellenden Parkhaus auf dem Krankenhausgelände nachgewiesen und dinglich gesichert.

Ziel der Planung ist es, ein Wohngebiet mit bezahlbarem Wohnraum entsprechend den Vorgaben des KommWFP (kommunales Wohnraum Förderprogramm) zu schaffen. Die geplanten Wohnungen sollen vorrangig den Mitarbeitern des Krankenhauses zur Verfügung stehen, allerdings kann es sein, dass Wohnungen auch von Mitarbeitern sonstiger Landkreisbehörden belegt werden. 

Der Bebauungsplan weist den Geltungsbereich als „Sondergebiet Klinik“ aus. Da eine Belegung der Wohnungen auch mit Mitarbeitern sonstiger Landkreisbehörden nicht ausgeschlossen werden kann, ist der Wohnungsbau im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Zentrales Krankenhaus Agatharied“ nicht möglich.

Aus diesem Grund soll die Sondergebietsfläche S0 2 aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan herausgelöst werden und für diese Fläche ein eigener Bebauungsplan – Nr. 46 – aufgestellt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Zentrales Krankenhaus Agatharied“ zu ändern und die als SO 2 ausgewiesenen Grundstücke Flur-Nrn. 1611 und 1611/6 aus dem Bebauungsplan herauszunehmen.
Für die Grundstücke Flur-Nrn. 1611 und 1611/6 soll ein gesonderter Bebauungsplan Nr. 46 mit der Festsetzung als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Landkreis Miesbach zu tragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Zentrales Krankenhaus Agatharied“ zu ändern und die als SO 2 ausgewiesenen Grundstücke Flur-Nrn. 1611 und 1611/6 aus dem Bebauungsplan herauszunehmen.
Für die Grundstücke Flur-Nrn. 1611 und 1611/6 soll ein gesonderter Bebauungsplan Nr. 46 mit der Festsetzung als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Landkreis Miesbach zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.11.2022 15:23 Uhr