Vollzug der StVO;
Anpassung der Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Vergangenheit wurde für die verkehrsrechtlichen Anordnungen pauschal eine Gebühr von 30,00 € verlangt. Hierbei war es nicht relevant, ob die Sperrung der öffentlichen Verkehrsfläche für beispielweise zwei Tage oder für vier Wochen beantragt wurde. Außerdem wurde nicht unterschieden, ob es sich beispielsweise um eine Vollsperrung der Straße oder nur um eine Sperrung des Gehwegs handelte.
Nun wurden die Gebühren dahingehend angepasst, dass es eine Unterscheidung gibt wie lange und in welchem Umfang die Sperrung beantragt wurde.
Auch für die Verlängerungen der jeweiligen Anordnungen wurden die Gebühren je nach Dauer und Umfang angepasst.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührennummer 261 der Anlage 1 zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier wird ein Rahmen zwischen 10,20 € und 767,00 € vorgegeben.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage ersichtlichen Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in Verbindung mit der StVO zu verwenden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage ersichtlichen Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in Verbindung mit der StVO zu verwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2022 15:23 Uhr