Bebauungsplan Nr. 3 "Am Rain/Nagelbachstraße"; Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 768/0, Gem. Hausham, Rain 42 Antragsteller: Köglmeier Hans Markus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt mit Hilfe eines Vorbescheids, den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ planungsrechtlich zu prüfen. Mit dem Vorbescheid wird eine verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens im Geltungsbereich des BPL Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ sowie das Maß der zulässigen Nutzung beantragt.
Der Antragsteller hat bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.02.2022 einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit den Maßen 10,00 m x 14,00 m gestellt, der vom Gremium aber abgelehnt wurde.

Geplant ist nunmehr die Errichtung eines Einfamilienhauses mit den Maßen 10,00 m x 9,00 m mit einer Wandhöhe von 6,30 m bergseitig, einer Dachneigung von 26° sowie einer Doppelgarage mit den Maßen 6,00 m x 6,00 m.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“. Der Planbereich wurde mit der 5. Änderung in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen und sieht als Art der Nutzung ein Dorfgebiet vor. Der Bebauungsplan weist Baugrenzen für Wohngebäude und Garagen aus sowie Wandhöhen zwischen 6,00 m und 7, 30 m und eine Dachneigung von 18° - 25°. Ein Baufeld für das beantragte Bauvorhaben ist bisher nicht ausgewiesen. Darüber hinaus legt der Bebauungsplan eine Höchstzahl für zulässige Wohneinheiten fest – für das im Bebauungsplan ausgewiesene Grundstück Flur-Nr. 768 sind 7 Wohneinheiten zulässig, die im Bestand bereits vorhanden sind.

Um das Bauvorhaben zu realisieren, müsste der Bebauungsplan geändert werden hinsichtlich der Ausweisung eines Baufeldes sowie der Änderung der zulässigen Wohneinheiten. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain/Nagelbachstraße“ zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens ist ein formeller Bauantrag zur Klärung der Erschließung zu stellen, wobei die Dachneigung des Bauvorhabens den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entsprechen hat.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain/Nagelbachstraße“ zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens ist ein formeller Bauantrag zur Klärung der Erschließung zu stellen, wobei die Dachneigung des Bauvorhabens den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entsprechen hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr