Bauvoranfrage zum Anbau für Wohnnutzung an das bestehende Einfamilienhaus Grundstück: Flur-Nr. 1090/0, Gem. Hausham, Alte Miesbacher Straße 13 Antragsteller: Familie Krause


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.04.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen mit Hilfe eines Vorbescheids, den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zu Wohnzwecken in der Alten Miesbacher Straße 13 zu prüfen.

Der Richtung Westen geplante Anbau hat eine Grundfläche von 8,50 m x 6,50 m und im Anschluss an das bestehende Wohnhaus einen Querbau auf der südwestlichen Seite mit 3,01 m x 6,90 m. Der geplante Anbau soll eingeschossig mit einer Grundfläche von 122,60 m² werden und ragt mit der westlichen Gebäudekante um 0,80 m über die westliche Gebäudekante des bestehenden Einfamilienhauses hinaus. 

Das bestehende Einfamilienhaus auf Flur-Nr. 1090 wurde auf dem mittig durch das Grundstück laufenden Schmutzwasser- und Regenwasserkanal errichtet. Auch der bestehende Pool mit 1,50 m Tiefe und 8,50 m x 4,20 m Grundfläche und ca. 50 m³ Fassungsvermögen liegt auf dem öffentlichen Schmutzwasserkanal. 
Das geplante Bauvorhaben sieht den Rückbau des Pools vor und die Herstellung eines eingeschossigen Anbaus ohne Unterkellerung ausschließlich für Wohnnutzung an gleicher Stelle. 

Folgende Fragen für den Vorbescheid werden von den Antragstellern gestellt:

Frage 1:
Kann die weitere Überbauung des Schmutzwasserkanals, welcher mittig durch das Grundstück Flur-Nr. 1090 führt, unabhängig von Form und Grundfläche des Anbaus und Lage des bauseitigen Revisionsschachts in Aussicht gestellt werden sofern dieser den Kanal statisch nicht gefährdet?

Frage 2:
Kann die weitere Überbauung des Regenwasserkanals, welche mittig durch das Grundstück Flur-Nr. 1090 führt, unabhängig von Form und Grundfläche des Anbaus in Aussicht gestellt werden, sofern dieser den Kanal statisch nicht gefährdet?

Frage 3:
Kann die Verlegung des Revisionsschachtes HH 2188 in Aussicht gestellt werden?

Der Zweckverband für Abwasserbeseitigung im Schlierachtal (ZAS) hat zu allen 3 Fragen eindeutig Stellung genommen:
Laut Stellungnahme des Zweckverbands für Abwasserbeseitigung im Schlierachtal (ZAS) ist der Anbau an anderer Stelle zu planen. Die Überbauung des öffentlichen Kanals ist nicht möglich. Der Abstand aller Bauvorhaben am Grundstück zum öffentlichen Kanal muss mindestens 2 Meter betragen.

Sofern der Anbau an anderer Stelle geplant wird, ergibt sich Folgendes:
Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für das die Gemeinde Hausham am 27.01.2022 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre erlassen hat sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, der das Gebiet nach § 6 a BauNVO als Urbanes Gebiet ausweisen soll.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Konkrete Planentwürfe des Bebauungsplans gibt es noch nicht. Somit steht noch nicht fest, welche Festsetzungen im Bebauungsplan für dieses Grundstück getroffen werden und ob die beabsichtigte Bebauung den künftigen Festsetzungen widerspricht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr