Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Änderung der Widmung des öffentlichen Eigentümerwegs "Benzingweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.08.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2019 wurde der Benzingweg im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung“ als Eigentümerweg für den Fuß- und Radverkehr gewidmet.
Wie sich nun herausgestellt hat, wurde für diesen Wegbereich durch den Grundstückseigentümer notariell ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten der Flurnummern 1053/2 und 1053/84 eingetragen.
Somit ist auf diesem Weg nicht nur Fuß- und Radverkehr zugelassen, sondern auch Kraftfahrzeugverkehr bis zu Grundstück Flur-Nr. 1053/84 zuzulassen. Aus diesem Grund muss die Widmung geändert werden. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Änderung der Widmung des Eigentümerwegs Benzingweg im Bereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung“ als beschränkt öffentlichen Eigentümerweg „Frei für den Fuß- und Radverkehr und für Anlieger Miesbacher Straße 5 a“.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Änderung der Widmung des Eigentümerwegs Benzingweg im Bereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung“ als beschränkt öffentlichen Eigentümerweg „Frei für den Fuß- und Radverkehr und für Anlieger Miesbacher Straße 5 a“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 10:32 Uhr