Neubau eines Doppelhauses mit Carport und Stellplätzen, eines Balkons sowie eines Zwischendachs am bestehenden Wohnhaus; Grundstück: Flur-Nr. 1053/84, Gem. Hausham, Miesbacher Straße 5 a Antragsteller: cwbauprojekt2 UG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Flur-Nr. 1053/84, Gem. Hausham, den Neubau eines Doppelhauses mit Carport und Stellplätzen sowie den Neubau eines Balkons und eines Zwischendachs am bestehenden Wohnhaus.

Das Doppelhaus wird mit einer Grundfläche von 15,52 m x 10,49 m und einer Wandhöhe von 6,49 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 26°. Gleichzeitig werden an der westlichen Grundstücksgrenze zwei Carports, ebenfalls mit einer Dachneigung von 26°, sowie 3 Stellplätze auf der Ostseite errichtet.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB im Mischgebiet. Das Gebäude fügt sich nach Art und Maß in die umgebende Bebauung ein. 
Grundsätzlich sind für das gesamte Gebäudeensemble sechs Stellplätze nachzuweisen, da jedoch mit Baugenehmigung des Landratsamtes Miesbach vom 15.07.1983 lediglich ein Stellplatz für das Bestandsgebäude vorgesehen wurde, unterliegt selbiges demnach dem Bestandsschutz. Die somit benötigten fünf Stellplätze werden durch zwei Carports sowie drei Stellplätze nachgewiesen. Für zwei dieser Stellplätze, die die Grundstücksgrenze überschreiten, wurde das Vorliegen einer Dienstbarkeit nachgewiesen. Der Carport wird über den öffentlich-gewidmeten Geh- und Radweg „Benzingweg“ – frei für Anlieger Miesbacher Straße 5 a – angefahren.

Die erforderlichen Abstandsflächen sind eingehalten, die Erschließung ist gesichert.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 11:06 Uhr