Einheimischenprogramm Abwinkelbachstraße; Grundsatzbeschluss zur Durchführung des vereinfachten Umlegungsverfahrens im Neubaugebiet "Abwinkelbachstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.10.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Bereich des Neubaugebietes Abwinkelbachstraße erfolgt die Grenzziehung der einzelnen Bauparzellen durch ein Sonderungsverfahren als Planvermessung. Erst wenn die überwiegende Anzahl der Rohbauten erstellt ist, soll vom Vermessungsamt die Schlussvermessung und gegebenenfalls ein vereinfachtes Umlegungsverfahren durchgeführt werden.
Um die Messungsanerkennung und Bildung der einzelnen Grundbuchblätter und die Eigentumsumschreibungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt durchführen zu können, ist die Zustimmung des Gemeinderates zur geplanten Vorgehensweise und zur Bevollmächtigung der Gemeinde zur Durchführung des vereinfachten Umlegungsverfahrens durch künftige Eigentümer erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Durchführung des vereinfachten Umlegungsverfahrens zu. Der Bürgermeister wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Durchführung des vereinfachten Umlegungsverfahrens zu. Der Bürgermeister wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2023 16:24 Uhr