Bauantrag zum Umbau und Umnutzung eines bestehenden Gebäudes zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sowie temporäre Errichtung von 4 Sanitärcontainern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Miesbach, beantragt auf dem Grundstück Flur-Nr. 1090/9, Alte Miesbacher Straße 11, die Umnutzung der bestehenden Ausstellungshalle zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. Hier sollen die dem Landkreis zugewiesenen neu angekommenen Flüchtlinge zunächst kurzzeitig untergebracht werden, bevor sie in längerfristige Unterkünfte weiterverteilt werden.

Hierzu werden in der Ausstellungshalle durch die Errichtung von Raumtrennern Kuben für jeweils 4 Personen gebildet, so dass im Erdgeschoss 20 Betten und im Obergeschoss ca. 56 Betten untergebracht werden können. Im Erdgeschoss werden ein Büro für die Mitarbeiter des Landratsamtes, ein Büro /Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma sowie eine Anlieferzone für das Catering errichtet, im Obergeschoss wird ein Krankenzimmer eingerichtet. Eine Küche oder Kochgelegenheiten sind nicht vorgesehen. 
Die bereits vorhandenen WCs im Erd- und Obergeschoss bleiben ausschließlich den Mitarbeitern vorbehalten.
Für die Flüchtlinge werden 4 Sanitärcontainer mit Duschen und WC errichtet, die derzeit außerhalb des Gebäudes an der nordwestlichen Grundstücksgrenze geplant sind. Gemäß § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes sind Außenwände mit Holz zu verkleiden und Dächer nur als Satteldächer mit mittigem First zulässig. Gemäß dem Eingabeplan werden die Sanitärcontainer weder verkleidet noch mit einem Satteldach versehen.
Zudem ist an der nördlichen Grundstücksgrenze die Errichtung einer Entsorgungsstation geplant – Müllcontainer, Container für Speisereste etc.
Der für die Erstaufnahmeeinrichtung zur Verfügung stehende Bereich des Grundstücks wird durch einen Bauzaun eingefriedet.

Das Grundstück liegt derzeit im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Mischgebiet, für das die Gemeinde Hausham am 27.01.2022 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre erlassen hat sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, der das Gebiet nach § 6 a BauNVO als Urbanes Gebiet ausweisen soll.

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann gemäß § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Planungsziel des Bebauungsplans ist u.a., möglicherweise entstehende Konflikte zwischen einer Gewerbenutzung und einer reinen Wohnnutzung vorausschauend über einen Bebauungsplan zu lösen. Da Erstaufnahmeeinrichtungen als Anlagen für soziale Zwecke zu qualifizieren sind, sind diese in einem urbanen Gebiet nach § 6a Abs. 2 Nr. 5 BauNVO allgemein zulässig, sodass eher nicht davon auszugehen ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird. Zudem handelt es sich laut Bauantrag um eine temporäre und damit vorübergehende Baumaßnahme. Nicht geklärt ist allerdings, ob und inwiefern Lärm- und Brandschutzvorkehrungen beachtet bzw. nachgewiesen werden können.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt der Genehmigung einer Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt eine Abweichung von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Gestaltung der Container.
       Abstimmung ____:____
Beschluss 3:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und zur Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungshalle zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sowie zur temporären Errichtung von 4 Sanitärcontainern.
       Abstimmung ____:____

 

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt der Genehmigung einer Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt eine Abweichung von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Gestaltung der Container.
       Abstimmung ____:____
Beschluss 3:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und zur Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungshalle zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sowie zur temporären Errichtung von 4 Sanitärcontainern.
       Abstimmung ____:____

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt der Genehmigung einer Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt eine Abweichung von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Gestaltung der Container.
       Abstimmung ____:____
Beschluss 3:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und zur Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungshalle zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sowie zur temporären Errichtung von 4 Sanitärcontainern.
       Abstimmung ____:____

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Beschluss 3

Beschluss 1:
Der Gemeinderat stimmt der Genehmigung einer Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt eine Abweichung von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes hinsichtlich der Gestaltung der Container.
       Abstimmung ____:____
Beschluss 3:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und zur Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungshalle zu einer temporären Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sowie zur temporären Errichtung von 4 Sanitärcontainern.
       Abstimmung ____:____

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 20

Datenstand vom 19.12.2023 13:17 Uhr