Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, BPL 42, P 14;
Grundstück: Flur-Nr. 703/0, Gem. Hausham, Nähe Huberbergstraße
Antragsteller: Valka Celine und Miroslav
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/0 (T) Parzelle 14 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,50 m x 10,00 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 25°.
Zudem wird in den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Der Bauantrag für die Parzelle 13 wurde in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als vorhergehender TOP behandelt. Die Antragsunterlagen stimmen bzgl. Höhe, Dachform und Dachdeckung überein; auch planen die Antragsteller beider Parzellen einen Keller und jeweils einen Balkon im 1. OG und einen im DG.
Die Dachneigung der Antragsteller hier beträgt 25°, die der Nachbarn auf Parzelle 13 geringfügig weniger mit 24°. Bezüglich der Fassadengestaltung unterscheiden sich die beiden Anträge lediglich leicht in der Anordnung der Fenster.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2023 14:14 Uhr