Bauvoranfrage; Aufstockung des bestehenden Wohnhauses (Bungalow) Grundstück: Flur-Nr. 2/14, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 28 a Antragsteller: Briel Gabriele und Thomas


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.05.2023 ö beschließend 19

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 2/14 den bestehenden Bungalow aufzustocken. Aktuell beträgt die Wandhöhe des bestehenden Bungalows 3,00 m. 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“.  Die Satzung wurde bereits für die Errichtung des Bungalows geändert. Die Grundfläche wurde auf 96 m² festgesetzt mit einer Wandhöhe von 3,00 m. Die im Geltungsbereich umliegenden Wohngebäude haben eine festgesetzte Wandhöhe von 5,60 m. 

Die Antragsteller planen, da sich die Wohnsituation in den letzten Jahren geändert hat, die festgesetzte Wandhöhe von 3,00 m auf 5,60 m zu erhöhen. Diesbezüglich müsste in der kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“ die zeichnerische Darstellung geändert werden. 

Baurechtlich würde nichts gegen eine Aufstockung des Bungalows sprechen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die zeichnerische Darstellung der Wandhöhe in der kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“, für die Aufstockung zu ändern. Die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten haben die Antragsteller zu tragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die zeichnerische Darstellung der Wandhöhe in der kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“, für die Aufstockung zu ändern. Die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten haben die Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 11:54 Uhr