Außenbereichssatzung "Fehn-Ed" 4. Änderung;
erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 18.07.2018 bzw. 13.03.2019 den Planentwurf samt Begründung der 4. Änderung gebilligt.
Der Satzungsentwurf wurde in der Zeit vom 08.04. – 10.05.2019 sowie vom 11.06. – 28.06.2019 ausgelegt. Aufgrund der Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde war es notwendig, zusätzliche Gutachten – hydrogeologische Stellungnahme und naturschutzfachliche Neubewertung – einzuholen. Diese liegen nunmehr vor.
In einer weiteren Sitzung des Bau- und Umweltausschuss am 02.08.2022 wurde für das Grundstück Flur-Nr. 923/1, Fehnbachstraße 56 beschlossen, das Grundstück in das laufende Änderungsverfahren der Außenbereichssatzung Fehn / Ed mit einzubeziehen und ein Baufenster für die geplante Dreifachgarage zu schaffen.
Am 18.10.2022 wurde durch den Bau- und Umweltausschuss für das Grundstück Flur-Nr. 965/4, Fehnbachstraße 50 beschlossen, das bereits vorgesehene Baufenster für ein zusätzliches Einfamilienhaus geringfügig entsprechend den neu vorgelegten Plänen zu ändern.
Die vorgenannten Änderungen wurden nunmehr in den Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.05.2023 eingearbeitet.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom
04.05.2023 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom
04.05.2023 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 11:54 Uhr