Bebauungsplan Nr. 28 "Thalerweg"; Antrag auf isolierte Befreiung von den Baugrenzen für eine Balkonerweiterung Grundstück: Flur-Nr. 1353/129, Gem. Hausham, Levicoweg 3 Antragsteller: Siglreitmaier Carla


Daten angezeigt aus Sitzung:  -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss -. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt auf ihrem Grundstück eine Balkonerweiterung mit den Maßen 
4,46 m x 1,30 m an den bestehenden Balkon. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28 „Thalerweg“. Mit der geplanten Erweiterung des Balkons wird das bestehende Baufenster um 0,70 m überschritten. 

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 28 „Thalerweg“ hinsichtlich der Baugrenzen. In den Festsetzungen ist folgendes festgesetzt: 

3.1.7 Balkone
Die Baugrenze darf bei Balkonen bis zu einer Tiefe von max. 1,20 m überschritten werden, nicht aber bei den Hauptgebäuden der Grundstücke A, B, C, + D. Dort ist eine Überschreitung von max. 0,60 m zulässig. 

Für das Gebäude der Antragstellerin gilt eine Überschreitung der Baugrenzen von max. 0,60 m. Hiermit wird eine isolierte Befreiung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 28 „Thalerweg“ für eine Überschreitung von 0,90 m beantragt.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Durch die Erweiterung des Balkons werden zwar die Grundzüge der Planung berührt (bestehendes Baufenster), allerdings wird das Grundkonzept nicht verändert, da die Überschreitung des Baufensters nur 0,90 m mit einer Fläche von 4 m² beträgt. 

Laut § 3 Abs. 7 der Gestaltungssatzung müssen die Vordächer über die Balkone reichen. Dies ist bei der geplanten Erweiterung des Balkons nicht der Fall, da am Bestand des Gebäudes nichts verändert wird.  Daher wird noch eine isolierte Befreiung von der Gestaltungssatzung beantragt. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer isolierten Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen des Bebauungsplans Nr. 28 „Thalerweg“ und von § 3 Abs. 7 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für die Erweiterung des geplanten Balkons zu. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer isolierten Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen des Bebauungsplans Nr. 28 „Thalerweg“ und von § 3 Abs. 7 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für die Erweiterung des geplanten Balkons zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2023 11:58 Uhr