Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/20 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“, ehemals Parzelle 6 und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 10,0 m x 7,50 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 26,6°. An der Westfassade wird ein 4,49 m x 1,25 m großer Wintergarten mit darüberliegendem Balkon angebaut. Der Wintergarten wird zudem unterkellert, d.h. im Kellergeschoss werden die Baugrenzen um 5,61 m² überschritten.
Die Garage wird mit einer Grundfläche von 6,00 m x 5,99 m und einer Wandhöhe von 3,00 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 25°. Die Garage ist unterkellert und ist sowohl vom Wohngebäude als auch über eine Außentreppe zugänglich.
In den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. wird festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Der Bauantrag für die ehemalige Parzelle 5 wurde bereits in der Sitzung vom 26.09.2023 des Bau- und Umweltausschusses behandelt. Die Antragsunterlagen stimmen bzgl. Fassadengestaltung, Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung überein; auch planen die Antragsteller beider Parzellen einen Keller.