Errichtung eines Lager- und Betriebsgebäudes; Grundstück Flur-Nr. 1103/7, Gemarkung Hausham, Industriestraße Bauherr: WHZ Immobilien GbR


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.07.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück, Fl.Nr. 1103/7 der Gemarkung Hausham liegt in keinem Bebauungsplangebiet.
Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „GE – Gewerbegebiet“ ausgewiesen.
Das Gebäude liegt in der Gebäudeklasse 3. Die Firsthöhe beträgt nach Süden 7,73 m, die Wandhöhe 5,67m, die Firsthöhe nach Osten zur Industriestraße beträgt 11,73 m, die Wandhöhe 6,92 m. Der Baukörper in Nord – Südrichtung hat die Maße 15 m x 30,69 m mit einem außermittigen Giebel. Der Baukörper in Ost – Westausrichtung hat die Maße 11,86 m x 12 m, Giebel mittig.
Die Dachneigung beträgt 24°. Die beiden Dächer werden mit Flachdachpfannen versehen.
Nach den vorgelegten Unterlagen wird der natürliche Geländeverlauf nicht geändert, allerdings sind Abgrabungen bis zu teilweise 3 m nötig.
Nach der Bekanntmachung des BStMI über Richtzahlen für die Berechnung der Stellplätze sind für Lagerräume, Lagerplätze, Ausstellungs- und Verkaufsplätze 1 Stp. je 80-100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte erforderlich. Für Büro- und Verwaltungsräume allgemein sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung je 30 m² Nutzfläche 1 Stp. nachzuweisen. Für Handwerks- und Industriebetriebe  ist  1 Stp. je 70 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigten nachzuweisen.
Die erforderlichen 14 Stellplätze sind vorhanden.
Die erforderlichen Abstandsflächen werden teilweise auf dem Baugrundstück nachgewiesen, teilweise liegen sie auf Privatgrund, der derzeit für Stellplätze genutzt wird.
Erforderlich für das Bauvorhaben sind Abweichungen von der gemeindlichen Gestaltungs-satzung bzgl. der Abgrabung und des außermittigen Firsts sowie eine Abstandsflächen-übernahmeerklärung durch die Eigentümer des Grundstücks 1103/8, Gem. Hausham.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 3 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. des außermittigen Firsts zu.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabung zu.
       Abstimmung ____:____

Beschluss 3
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 06.06.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

       Abstimmung ____:____

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 3 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. des außermittigen Firsts zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabung zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 06.06.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:12 Uhr