Anbau und Aufstockung einer bestehenden Doppelgarage;
Grundstück: Fl.Nr. 1672/4, Gemarkung Hausham
Antragsteller: Samen Helmut und Marianne, Poschmühl 93 b
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1672/4 der Gemarkung Hausham liegt im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung Poschmühl. Das Gebiet ist ausgewiesen als „MI- Mischgebiet“. Baugrenzen sind nicht vorgegeben. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich gem. § 2 Abs. 1 der Satzung nach § 34 BauGB.
Die Antragsteller möchten die bestehende Doppelgarage erweitern und aufstocken. Hier soll eine Wohnung für den Sohn geschaffen werden. Das Gebäude wird dadurch auf die Maße 10,13 m x 8,48 m, Wandhöhe 5,54 m erweitert. Die Dachneigung beträgt 22°.
Die Abstandsflächen können an der Nord-Ost-Seite mit 0,64 m nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung durch den Eigentümer des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 1672/7, Gem. Hausham liegt vor.
Die benötigten 4 Stellplätze für 2 Wohnungen können auf dem Grundstück erstellt werden.
Für die Wasser- und Kanalmäßige Erschließung wird auf den Bestand zurückgegriffen.
Planungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 23.06.2016.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 23.06.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2016 14:12 Uhr