Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung bzgl. der Errichtung von Solarkollektoren am bestehenden Balkongeländer in Holz auf der Fl.Nr. 1039/3 der Gemarkung Hausham, Erlmoosstraße 1a
Antragsteller: Werner Schmidl
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, am Gebäude Erlmoosstraße 1a (Fl.Nr. 1039/3) in Hausham die Integration einer Solarthermiekollektoranlage (ca. 9 m²) am Balkongeländer des bestehenden Gebäudes. Die gesamte Kollektorfläche soll dabei dem Balkongeländer vorgehängt werden. Die Umrahmung der Kollektoren wird in Holz gestaltet. Das Solarglas wird entspiegelt und die gesamte Kollektoranlage ist eine Maßanfertigung.
Die Errichtung dieser Kollektoranlage würde eine Abweichung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham hervorrufen. Explizit sind Solaranlagen an Balkongeländern nicht genannt. Um die Anlage zu errichten, ist eine Abweichung der Satzung von § 2 Nr. 1 nötig. Ausnahmen für Solaranlagen können demnach erteilt werden. § 2 Nr. 9 der Gestaltungssatzung beinhaltet die Errichtung von Balkongeländern in Holz. Das bestehende Balkongeländer in Holz wird jedoch nicht verändert.
Begründung der Abweichung:
Die geplante Kollektorfläche ist mit einer Ausrichtung nach Süden und in einem steilen Anstellwinkel von ca. 60° als ideal berechnet, um mit einer kleinen Fläche einen hohen Wirkungsgrad zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung zu bieten. Aus ökologischer Sicht ist die Maßnahme von großem Nutzen. Die Erneuerung der bestehenden Heizungsanlage (Ölfeuerung) auf ein ökologisch sinnvolles Konzept und energieeffizientes Brennwertsystem mit Gas und solarer Unterstützung berechnet sich mit einer Einsparung von fossilen Energieträgern und freiwerdendem CO2 von ca. 30% gegenüber dem bisherigen Verbrauch bei Beibehaltung des Heizverhaltens. Eine Fläche auf dem Hausdach mit gleich großem Energieertrag im Herbst und Frühjahr, wenn die Wärme benötigt wird, liegt etwa beim Doppelten (ca. 20 m²) und liefert dann Leistungsspitzen, wenn im Sommer kaum Wärme benötigt wird. Dies liegt an der ungünstigen Lage der Giebelausrichtung des Gebäudes und einer sehr flachen Dachneigung (17°).
Von Seiten der Verwaltung wird die Anbringung in einem Anstellwinkel von 60° problematisch erachtet.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Errichtung der Kollektorfläche von etwa 9 m² im bestehenden Balkongeländer am Gebäude Erlmoosstraße 1 a zu. Die dafür erforderliche Befreiung von § 2 Nr.1 der Gestaltungssatzung wird aufgrund der eingereichten Unterlagen in der Fassung vom 15.03.2017 erteilt.
Es sollte jedoch versucht werden, die Kollektorfläche am Balkongeländer flächenbündig zu errichten.
Beschluss
Ohne Beschlussfassung.
Da geplant ist, die Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham -Gestaltungssatzung- im Sommer 2017 zu überarbeiten, wird der Antrag zurückgestellt, bis die neue Gestaltungssatzung der Gemeinde erlassen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2017 11:12 Uhr