Bauantrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage;
Grundstück: Flur-Nr. 1229/1, Gem. Hausham, Wörnsmühler Straße
Bauherr: Leitner Theresa
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragstellerin plant, auf dem Grundstück ein Doppelhaus mit den Maßen 14,36 m x 9,99 m, Wandhöhe 6,60 m, Dachneigung 26° sowie eine 5,99 m x 5,99 m große Doppelgarage, Dach-neigung 26°, Firstrichtung jeweils Ost – West, zu errichten.
Das Grundstück ist laut Flächennutzungsplan als Sonstige Grünfläche ausgewiesen, kann jedoch dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet.
Bauplanungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Das Grundstück weist in Süd - Nordrichtung von der Kreisstraße zum Tiefenbach einen Gelände-unterschied von ca. 0,80 m auf. Um den Höhenunterschied auszugleichen, sind Geländeauf-schüttungen bis zu 0,49 m geplant. Die Geländeaufschüttung ist mit der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straße- und Landschaftsbildes vereinbar und bedarf keiner Abweichung.
Die nach gemeindlicher Stellplatzsatzung benötigten 4 Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:55 Uhr