Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle; Grundstück: Flur-Nr. 1085/0, Gem. Hausham, Müller zu Kasten Bauherr: Andreas Eham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, eine neue Maschinenhalle an die angrenzende Halle zu errichten. Es handelt sich um eine Maschinenhalle zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Maschinen.
Die Halle ist 8,80 m breit und 16,60 m lang mit einer Wandhöhe von 5,30 m und einer Firsthöhe von 6,50 m. Die Dachneigung beträgt 15°.

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung
gesichert ist, es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Da die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt sind, bestehen keine planungs-rechtlichen Bedenken.

Herr Eham beantragt eine Dachneigung von 15° für seine Maschinenhalle. Laut § 3 Abs. 4 der gemeindlichen Gestaltungsatzung müssen die Dächer von Hauptgebäuden eine Dachneigung zwischen 18° und 26 ° haben. Es wird eine Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungs-satzung mit einer Begründung benötigt.

Die Begründung lautet wie folgt:

Die beiden in unmittelbarerer Nachbarschaft zum geplanten Schuppen bereits bestehenden Gebäude, die Sägewerkshalle und der Generatorraum, haben beide eine Dachneigung von 15°. Um eine einheitliches Gesamtbild zu erhalten, habe ich beim Neubau des Schuppens ebenfalls diese Dachneigung gewählt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 4 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 4 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:55 Uhr