Klarstellungssatzung Tratberg III; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit 3 Wohneinheiten und Unterflurgarage Grundstück: Flur-Nrn. 1202/33, 1202/48, Gem. Hausham, Tratberg III 2 Antragsteller: Berger Erika


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.04.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Grundstück Flur-Nr. 1202/23 ein Doppelhaus mit 3 Wohneinheiten und Unterflurgarage zu bauen. Das Bauvorhaben soll 18,00 m x 12,00 m und eine Wandhöhe von 9,30 m hangabwärts und eine Wandhöhe von 6,50 m hangaufwärts aufweisen. Die Größe der Unterflurgarage soll pro Haushälfte 7,00 m x 6,00 m betragen.
Das Satteldach soll mit einer Dachneigung von 25° gebaut werden. 

Das Grundstück Flur-Nr. 1202/33 liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung, jetzt Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Tratberg III.
Laut Satzung ist festgelegt, dass eine Bebauung mit 13,00 m x 10,00 m und einer Wandhöhe von 6,10 m hangabwärts und 5,30 m hangaufwärts erfolgen darf. Es sind auch zwei Baufenster für Garagen festgelegt, diese würden durch die Unterflurgarage entfallen.
Gemäß der Satzung ist ein Satteldach mit 20°-22° zu errichten.

Um das Bauvorhaben gemäß den Bauwünschen der Antragstellerin realisieren zu können, ist eine Änderung der Satzung erforderlich. 
Die Antragstellerin beantragt daher eine Änderung der Satzung entsprechend dem vorgelegten Plan.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Tratberg III zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens. Die Kosten der Planänderung hat die Antragstellerin zu tragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Tratberg III zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens. Die Kosten der Planänderung hat die Antragstellerin zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2022 08:46 Uhr