Städtebauförderung - ISEK; Bedarfsanmeldung für das Sanierungsgebiet Ortsmitte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei der Regierung von Oberbayern ist jeweils zum 01.12. eines jeden Jahres eine Bedarfsanmeldung für das darauffolgende Kalenderjahr und drei Folgejahre einzureichen. 

Im Anhang übersenden wir den Entwurf der Bedarfsanmeldung. Wir weisen darauf hin, dass es sich lediglich um eine unverbindliche Liste mit groben Kostenrahmen handelt.

Damit ist noch keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen verbunden. Lediglich wenn die Umsetzung erfolgt (hierfür sind gesonderte Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich) können wir dann in diesem Rahmen Förderanträge stellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Bedarfsanmeldung vom 13.11.2023 für 2024 ff gegenüber der Regierung von Oberbayern. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Bedarfsanmeldung vom 13.11.2023 für 2024 ff gegenüber der Regierung von Oberbayern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2023 18:18 Uhr