Bauantrag zum Anbau an das bestehende Einfamilienhaus; Grundstück: Flur-Nr. 1090/0, Gem. Hausham, Alte Miesbacher Straße 13 Antragsteller: Dr. Diana und Dr. Timo Krause


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Antragsteller beantragen den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zu Wohnzwecken an der Alten Miesbacher Str. 13.

Der Richtung Westen geplante Anbau hat eine Grundfläche von 4,28 m x 21,71 m und im Anschluss an das bestehende Wohnhaus einen Querbau auf der südwestlichen Seite mit 7,84 m x 3,13 m. Der geplante Anbau soll eingeschossig werden.

Das bestehende Einfamilienhaus auf der Flur-Nr. 1090 wurde auf dem mittig durch das Grundstück laufenden Schmutzwasser- und Regenwasserkanal errichtet.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.04.2022 wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid für die Bebauung des Grundstücks behandelt. Hierzu lag eine negative Stellungnahme des Zweckverbands für Abwasserbeseitigung im Schlierachtal (ZAS) vor „Der Anbau ist an anderer Stelle zu planen. Die Überbauung des öffentlichen Kanals ist nicht möglich. Der Abstand aller Bauvorhaben am Grundstück zum öffentlichen Kanal muss mindestens 2 Meter betragen“.

Der jetzt geplante Anbau befindet sich im westlich gelegenen Teil des Grundstücks. Der Abwasserkanal wird jetzt nicht mehr überbaut, der Regenwasserkanal wird auch in der neuen Planung, mit dem Querbau zum Wohnhaus, im Bereich der jetzigen Terrasse überbaut. 

Nach § 3 Abs. 3 der Gestaltungssatzung sollen die Dachüberstände mindestens 60 cm betragen. Nach § 3 Abs. 4 der Gestaltungssatzung müssen Dächer von Hauptgebäuden eine Neigung zwischen 18 und 26 Grad haben. 
Nach § 3 Abs. 5 der Gestaltungssatzung sind Dachflächen mit ortsüblichen, insbesondere naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken. 

Für den geringeren Dachüberstand, die geringere Dachneigung von 8° sowie für die Blecheindeckung des Daches ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig. Für eine Abweichung muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Liegt dieser nicht vor, kann der Abweichung nicht zugestimmt werden.  

Die Abweichungen werden wie folgt begründet:
  • Um genügend Licht in den neugeschaffenen Aufenthaltsräumen zu gewährleisten, wurde der Dachüberstand reduziert. Der verkürzte Dachüberstand passt sich der geringeren Gebäudebreite und –höhe an.
  • Es muss von der Dachneigung abgewichen werden, da der obere Fixpunkt des neuen Anbaus die Oberkante des bestehenden Balkonbodens ist. Nur mit einer reduzierten Dachneigung, kann eine nutzbare Raumhöhe im Anbau generiert werden.
  • Aufgrund der flachen Dachneigung ist eine Eindeckung mit Dachziegeln nicht möglich. Es wird darauf geachtet, dass die Farbe der Blecheindeckung der Farbe der Dacheindeckung des Bestandshauses entspricht.

Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für das die Gemeinde Hausham am 27.01.2022, konkretisiert in der Sitzung des Gemeinderats am 22.01.2024 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre erlassen hat sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, der das Gebiet nach § 6 a BauNVO als Urbanes Gebiet ausweisen soll.

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Konkrete Planentwürfe des Bebauungsplans gibt es noch nicht. Somit steht noch nicht fest, welche Festsetzungen im Bebauungsplan für dieses Grundstück getroffen werden und ob die beabsichtigte Bebauung den künftigen Festsetzungen widerspricht. Generell wird aber davon auszugehen sein, dass aufgrund der Größe des Grundstücks und der Lage des Bestandsgebäudes weiterhin Wohnbebauung zulässig ist.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB durch das Landratsamt Miesbach zu.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes betreffend den geringeren Dachüberstand zu.

Beschluss 3:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes betreffend der geringeren Dachneigung zu.

Beschluss 4:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes betreffend die Dacheindeckung zu.

Beschluss 5:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB durch das Landratsamt Miesbach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes betreffend den geringeren Dachüberstand zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes betreffend der geringeren Dachneigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von § 3 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes betreffend die Dacheindeckung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2024 14:15 Uhr