Freistellungsverfahren Anbau eines Sommergartens, FlNr. 405/45 Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Anbau eines Sommergartens auf Flurnummer 405/45, Gemarkung Heilsbronn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren. 
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 2-1 „“nordöstlich Mausendorfer Weg“. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden jedoch nicht eingehalten, daher ist kein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich. Der Antrag soll im Baugenehmigungsverfahren weiter behandelt werden; ein Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde gestellt.
Die Bauherren planen den Anbau eines Sommergartens mit einer Grundfläche von 7,04 m². Die festgesetzte Dachneigung des Sommergartens und die Dacheindeckung wird nicht eingehalten – die Dachneigung soll an das bestehende Haus mit 20° angeglichen werden. 
Im Bebauungsplan der Stadt Heilsbronn ist dieser Bereich als Mischgebiet festgesetzt. Die Wohnbebauung liegt in diesem Bereich bereits bei über 80 % Gebäude/Geschossflächen. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen vor. 
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen unter Bezugnahme auf das aktuell anhängige Klageverfahren gegen die Baugenehmigung für Errichtung von Mehrfamilienhäusern im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes auch hier zu versagen.
Der Mischgebietscharakter ist nach Auffassung der Stadt Heilsbronn hier bereits entfallen. 

Beschluss 1

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau eines Sommergartens auf Flurnummer 405/45, Gemarkung Heilsbronn wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4

Beschluss 2

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau eines Sommergartens auf Flurnummer 405/45, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

Datenstand vom 22.11.2021 13:53 Uhr