Bauantrag Nutzungsänderung Umwandlung eines Ladengeschäftes zu einem Wettbüro mit Vergnügungsstättenerlaubnis, FlNr. 122 Gemarkung Heilsbronn, Hauptstraße 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Nutzungsänderung, Umwandlung eines Ladengeschäftes in ein Wettbüro mit Vergnügungsstättenerlaubnis auf Flurnummer 122, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet Altstadt Heilsbronn. Im Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn ist der Bereich als Mischgebiet festgelegt.
Die Art der Nutzung sieht ein Wettbüro mit Vergnügungsstättenerlaubnis, Life-Übertragungen von Sportwetten über Fernsehgeräte und Abschluss von Sportwetten vor. Es werden weder Bewirtung noch Speisen angeboten, Getränke nur aus Automaten. Öffnungszeiten von 9:00 – 1:00 Uhr.
Ein Bebauungsplan für diesen Bereich existiert nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach
§ 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB  in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die sonstigen Anforderungen zum Betrieb des Wettbüros mit Vergnügungsstättenerlaubnis wären vom Landratsamt Ansbach im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen.
Die erforderlichen 3 Stellplätze werden gemäß der Stellplatzsatzung jedoch nicht eingehalten. Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften kann die Bauaufsichtsbehörde jedoch nach Art. 63 Abs. 2 Satz 2 BayBO nur im Einvernehmen mit der Gemeinde zulassen. 
Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Von Seiten der Verwaltung wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Nutzungsänderung, Umwandlung eines Ladengeschäftes in ein Wettbüro mit Vergnügungsstättenerlaubnis auf Flurnummer 122, Gemarkung Heilsbronn wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 13:53 Uhr