Bauantrag;
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 285/2, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 285/2 Gemarkung Heilsbronn.
Ein positiv bescheinigter Vorbescheid zur Wohnbebauung am vorgesehenen Bauort liegt vor.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit an der vorgesehenen Örtlichkeit wurde bereits durch das Landratsamt mit Bescheid vom 19.04.2021 bestätigt.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Erschließung des Vorhabens wurde im Bauvorbescheid mittels zu errichtender Entwässerungsleitung auf Privatgrund nachgewiesen. In dem nun vorliegenden Bauantrag wird ein neuer Entwässerungskanal in öffentlichem Straßengrund dargestellt.
Die Stadtverwaltung wird bis zum Sitzungstermin versuchen, die Erschließungssituation abschließend zu klären.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 285/2 Gemarkung Heilsbronn unter der Voraussetzung, dass die Erschließung des Bauvorhabens bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes gesichert wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2021 13:53 Uhr