Tektur Neubau Wohnanlage Falkenstraße (11 WE´s) mit Tiefgarage, FlNr. 402/2 Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantrag war Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung der Sitzung des Stadtrates vom 07.07.2021. 
An das anhängige Klageverfahren wird erinnert.
Durch das Landratsamt Ansbach wurde im Rahmen einer Baukontrolle (s. insb. Schreiben LRA v. 11.08.2021) festgestellt, dass Planabweichungen bestehen, für die keine Baubegenehmigung vorliegt. Das Landratsamt forderte mit Schreiben vom 11.08.2021 die Antragstellerin u.a. auf, fehlende und planungsrelevante Unterlagen zur Vervollständigung der Bauantragsunterlagen nachzureichen. 
Die Außenmaße des Bauvorhabens wurden von bisher 37,05 m x 15 m auf 37,20 m x 15 m verändert, wobei die Grundfläche für die geplanten Häuser unverändert bleibt, das Foyer mit Aufzug wurde um 0,15 m verbreitert. Die Fahrradabstellplätze im EG zwischen die geplanten Häuser südlich des Foyers plaziert.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird ebenfalls so nicht eingehalten. Es sind laut Satzung 21 + 1 Besucherparkplatz erforderlich sowie 11 Fahrradabstellplätze. Nachgewiesen sind 20 Stellplätze sowie 20 Fahrradabstellplätze. 
Der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn ist Folge zu leisten, auch hinsichtlich der Vorhaltung von Fahrradabstellplätzen.
Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für den Neubau einer Wohnanlage (11 WE) auf Grundstück FlNr. 402/2, Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße, wird hiermit nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 13:53 Uhr