Bauantrag Anbau eines Balkons mit Spindeltreppe, FlNr. 260/1 Gemarkung Bonnhof, Am Hang 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Anbau eines Balkons mit Spindeltreppe auf der Flurnummer 260/1, Gemarkung Bonnhof.
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtgültigen Bebauungsplans B 3-1 „Nördlich der Staatsstraße Heilsbronn – Großhabersdorf“ in Bonnhof. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Die Art der baulichen Nutzung ist gemäß § 4 BauNVO im allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig. Die Nachbarunterschriften sind vorhanden und bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau eines Balkons mit Spindeltreppe auf der Flurnummer 260/1, Gemarkung Bonnhof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 13:53 Uhr