Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinien für den Altstadtbereich Heilsbronn; Beratung über die Gestaltungsrichtlinie


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 6. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.09.2021 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der kommenden Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses am 06.10.2021 soll über die Überarbeitung der städtischen Gestaltungsrichtlinien beraten werden. Der Entwurf und die vorläufige Vormerkung für den 06.10.2021 werden zur ausreichenden Vorbereitung der Ausschussmitglieder bereits in dieser Sitzung bekanntgegeben:
In der Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2019 wurde der Auftrag für die Überarbeitung der städtischen Gestaltungsrichtlinie sowie des kommunalen Förderprogrammes an das Büro Stadt & Land (Hr. Rühl) vergeben.
Der zwischenzeitlich ausgearbeitete Entwurf der Gestaltungsrichtlinie wurde mit der Stadtverwaltung abgestimmt und liegt bei. Ebenfalls liegt der ausgearbeitete Entwurf der Förderrichtlinie bei.
In der anberaumten Sitzung sollen die Entwürfe beraten werden. Etwaige Änderungswünsche wären in die Richtlinien einzuarbeiten, bevor diese durch den Stadtrat zur künftigen Anwendung beschlossen werden können.
Inhaltlich weist die Stadtverwaltung auf Folgendes hin:
Die Stadt Heilsbronn versucht, mit dem kommunalen Förderprogramm Anreize für private Sanierungsmaßnahmen zur Aufwertung des Altstadtgebietes zu setzen, weswegen die Förderung tatsächlich auch eine ansprechende Höhe erreichen sollte.
Eine Synopse der bisherigen und der nun ausgearbeiteten Gestaltungsrichtlinie ist nicht möglich, da die Richtlinie annähernd gänzlich neu ausgearbeitet wurde.
Wichtigste vorgeschlagene Neuerung bei dem Förderprogramm: Der maximale Förderbetrag wird mit 30.000 € (bisher 10.000 €) je Maßnahme vorgeschlagen. Nach Einschätzung Herrn Rühls schafft die bisherige Regelung zu wenige Anreize. Insbesondere steigende Baukosten sorgen dafür, dass Instandsetzungen oder Sanierungen an privaten Objekten zunehmend teurer werden, weswegen Eigentümer eher zurückhalten agieren. 
In der anberaumten Sitzung soll der Entwurf der Gestaltungsrichtlinie und des Förderprogrammes erörtert werden. Zunächst soll eine Beratung ohne Herrn Rühl, der die Richtlinie ausgearbeitet hat, erfolgen. Im Bedarfsfall kann die Beratung vertagt und Herr Rühl zur Beratung eingeladen werden.

Datenstand vom 22.11.2021 13:53 Uhr