Bauantrag Neubau einer Glasfaserverteilerstation (POP), FlNr. 252/4 Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 27.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö beschliessend 3.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau einer Glasfaserverteilerstation (POP) von 15 m² Fläche auf der Fl.Nr. 252/4 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Der Breitbandausbau mit der Deutschen Glasfaser in bestimmten Ausbaugebieten wurde zuletzt in der Sitzung vom 21.07.2021 durch den Stadtrat beschlossen.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und ist daher gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Demnach ist das Vorhaben aufgrund der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen privilegiert (§35 Abs. 1 Nr. 3).
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Eine Erschließung durch Entwässerungsleitungen ist nicht erforderlich. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vor. Stellplätze sind nicht erforderlich.
Die Antragsteller haben zudem einen Antrag auf isolierte Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften gestellt. Ein geringer Teil der Abstandsflächen wird nicht auf dem bebauenden Grundstück nachgewiesen. Dies ist jedoch für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht relevant und obliegt der Prüfung der Baugenehmigungbehörde.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau einer Glasfaserverteilerstation (POP) auf der Fl.Nr. 252/4 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 13:55 Uhr