Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Denkmalpflege für die Sanierung der Spitalkapelle, Spitalgasse 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 27.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 7. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27.10.2021 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Wolfgang Prager stellt als Vertreter der Erbengemeinschaft von Helmut Prager, mit Schreiben vom 03.02.2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Denkmalpflege für Instandsetzungs- und Erhaltungsarbeiten an der ehemaligen Spitalkapelle Heilsbronn, Spitalgasse 6 (s. Anlage). Weitere Zuwendungsanträge (Denkmalpflege Landkreis und Bezirk, Förderprogramm Altstadtsanierung) lagen der Stadt mit Schreiben vom 22.11. und 22.12.2020 bereits vor. Eine Zuwendung aus dem Förderprogramm Altstadtsanierung wurde ergänzend gewährt.
Die Instandsetzungs- und Erhaltungsarbeiten wurden im Frühjahr/ Sommer 2021 bereits durchgeführt und abgeschlossen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betrugen 39.995,29 €.
Eine Förderung dieser Maßnahme kann nach Richtlinie Nr. 3 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege erfolgen. Bezuschusst werden dabei Maßnahmen ab einem anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwand ab 15.000 bis 50.000 € mit bis zu 7 %.
Das Landratsamt Ansbach teilt mit Email vom 08.10.2021 (s. Anlage) mit, dass der denkmalpflegerische Mehraufwand vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege nun neu mit 16.500 € aufgrund der überörtlichen Bedeutung der Maßnahme festgelegt wurde (ursprünglich 10.000 € und damit Ausschluss einer Förderung nach Richtlinie Denkmalpflege Stadt und Landkreis). Ein Kreiszuschuss wurde mit 1.155 € (7% von 16.500 €) gewährt. Der Kreiszuschuss liegt dabei in Höhe der gemeindlichen Förderung.
Es wird deshalb vorgeschlagen, Herrn Prager als Vertreter der Erbengemeinschaft von Helmut Prager, folgende Förderung zu gewähren:
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7% gewährt; dies sind 1.155 €.

Beschluss

Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 7% gewährt; dies sind 1.155 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 13:55 Uhr