Bauantrag Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie eines Nebengebäudes, FlNr. 306/2 Gemarkung Heilsbronn Fürther Str. 18


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.12.2021 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie eines Nebengebäudes auf Flurnummer 306/2, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Es sind vier Wohnungen auf einer Grundfläche von 19,0 mx 10,50 m geplant. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nicht vollständig.
Die erforderlichen neun Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie eines Nebengebäudes auf Flurnummer 306/2, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 08:32 Uhr