Unterhalt von Wirtschaftswegen in Neuhöflein und Höfstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.12.2021 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Einige Bürger aus Neuhöflein wiesen das Bauamt auf mangelhafte Feldwege im Bereich Neuhöflein und Höfstetten hin. Nach Aussage der Beteiligten ist auf diesen Wegen ein hohes Verkehrsaufkommen aus nicht landwirtschaftlichen Bereichen anzutreffen. Die Wege wurden besichtigt und ergeben eine Gesamtlänge von 2270m. Eine Sanierung aus den üblichen Mitteln des Wegeunterhalts (zwei Züge im Jahr) ist nicht möglich. 
Die Wege weisen Schäden auf, die im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen gerichtet werden sollten. Allerdings befinden sich zahlreiche Feld- und Waldwege in ähnlichem Zustand. Aufgrund der vorwiegenden Nutzung für forst- und landwirtschaftlichen Verkehr sind die Unterhaltungsanforderungen für Feld- und Waldwege grundsätzlich vergleichsweise geringer.
Auf Nachfrage ist eine Mithilfe der Landwirte an der Baumaßnahme schwer umsetzbar. Weiter ist die Entsorgung des Bankettes ein großer Kostentreiber. Eine Verbringung in den anliegenden Acker ist üblich, wird allerdings nicht gewünscht. Nach Art. 54 BayStrWG liegt die Straßenbaulast nicht bei der Kommune. Gleichwohl wird der Wegeunterhalt regelmäßig übernommen, jedoch nur in eingeschränktem Ausmaß.
Nach Angebotseinholung wäre, soweit nur die Fahrspuren der Wege aufgefüllt würden, die Durchführung zu einem Preis von Brutto 6,61 €/m möglich. Auf die Gesamtlänge entstünden Kosten von etwa 16.000 €.
Grundsätzlich wird für den Wegeunterhalt der Feld- und Waldwege durch die Stadt Heilsbronn jährlich ein Kontingent an Schotterzügen zur Verfügung gestellt. Das Kontingent würde für die Ertüchtigung der benannten Wege bei Weitem nicht ausreichen, weswegen eine gesonderte Unterhaltsmaßnahme durchgeführt werden müsste.
Durch die Maßnahme wäre eine Bezugsfallwirkung zu erwarten. Auch an anderen Stellen wäre damit zu rechnen, dass Anfragen nach verstärktem Wegeunterhalt an die Stadt Heilsbronn gerichtet werden.

Beschluss

Für die Unterhaltung der bezeichneten Feld- und Waldwege werden keine gesonderten Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.01.2022 08:32 Uhr