Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport, FlNr. 283/1 Gemarkung Ketteldorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 19.01.2022 ö 2.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Neubau Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf Flurnummer 283/1 Gemarkung Ketteldorf. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: 
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist daher nach § 35 Abs. 2  BauGB zu beurteilen. Demnach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Ein positiv bescheinigter Vorbescheid zur Wohnbebauung am vorgesehenen Bauort liegt vor. Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit an der vorgesehenen Örtlichkeit wurde bereits durch das Landratsamt mit Bescheid vom 14.06.2021 unter Auflagen bestätigt. 
Der Vorbescheid erging unter der aufschiebenden Bedingung, dass der angrenzende Weg Fl.Nr. 282, Gemarkung Ketteldorf als Zufahrt zum Bauvorhaben genutzt werden kann. Von der Stadt Heilsbronn erfolgte daraufhin eine teilw. Umstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges zur Ortsstraße bis zum besagten Baugrundstück.
Das Ver- und Entsorgungsrecht ist über eine Grunddienstbarkeit gesichert. 
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf Flurnummer 283/1 Gemarkung Ketteldorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2022 11:51 Uhr