Stellplätze und Garagen der Stadt Heilsbronn; Anhebung der Mieten zum 01.03.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 24.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.11.2021 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn vermietet in den Bereichen Abteigasse (sog. Abtsgarten), Mühlgasse und Am Zenterling insgesamt 19 Kfz-Stellplätze. Am Rathaus werden drei Kfz-Stellplätze für Mitarbeiter vermietet. Weiter werden zwei Carports sowie vier Garagen vermietet.
Die monatlichen Mietpreise betragen:
16,00 € für Kfz-Stellplätze
15,00 € für Kfz-Stellplätze am Rathaus für Mitarbeiter
20,00 € für Carport
25,00 € – 35,00 € für Garagen
Der Mietpreis für die Mitarbeiter-Stellplätze am Rathaus wurde zum 01.01.2009 von 8,00 € auf 15,00 € angehoben.
Eine Anpassung der Miete für alle anderen Stellplätze und Garagen erfolgte seit mehreren Jahren nicht, zuletzt wurde der Preis aufgrund der Umstellung von DM auf EURO lediglich aufgerundet.
Gemäß einer Umfrage bei örtlichen Vermietern von Stellplätzen (Wohnanlagen etc.) sowie in anderen Gemeinden beträgt die durchschnittliche Miete für einen Kfz-Stellplatz monatlich rund  35,00 €.
Eine Anpassung der Stellplatz-/Garagenmiete wäre nach über 20 Jahren angebracht. Die Verwaltung schlägt folgende Erhöhung vor:
30,00 € für Kfz-Stellplätze
20,00 € für Kfz-Stellplätze am Rathaus für Mitarbeiter
35,00 € für Carport
45,00 € für Garagen
Die Mieter werden über die Preiserhöhung schriftlich informiert. Die Umsetzung erfolgt zeitnah, spätestens zum 01.03.2022.

Beschluss

Die Stellplatz- und Garagenmieten werden wie folgt angepasst: 
30,00 € für Kfz-Stellplätze
20,00 € für Kfz-Stellplätze am Rathaus für Mitarbeiter
35,00 € für Carport
45,00 € für Garagen
Die Umsetzung erfolgt spätestens zum 01.03.2022. Die Mieter werden  schriftlich informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2022 07:50 Uhr