Aktueller Sachstand zur Beschaffung von förderfähigen mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kitas


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 18.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 18.08.2021 ö 7.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Juli 2021 hat die bayerische Staatsregierung ein neues Förderprogramm für Luftreinigungsgeräte auf den Weg gebracht. Die Träger von Schulen und Kitas werden bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (höchstens 1.750 Euro je Raum/Gerät) finanziell unterstützt. Antragsstellung bis 31. Dezember 2021. (Information und Beschluss über Beschaffung siehe Sitzung Ausschuss Bildung und STR am 21.07.2021)
Die Prüfung der angefragten mobilen Raumluftfilter hat ergeben, dass für keines der bislang angefragten und in der preislichen Größenordnung zwischen 1.250 EUR und 3.350 EUR befindlichen Geräte mit Sicherheit belegt werden kann, dass diese den aktuellen Förderrichtlinien entsprechen. Auch die Regierung von Mittelfranken als Förderstelle gibt weder eine Förderzusage zu entsprechenden Geräten, noch werden von deren Seite, aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, förderfähige Gerätetypen benannt.
Der in der Förderrichtlinie geforderte fünf- bis sechsfache Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde könnte mit diesen Geräten nur mit höherem Geräuschpegel, als dem in der Förderrichtlinie vorgeschriebenen Schalldruckpegel von 40 dB(A) erreicht werden. Hier kommt eine Förderung nur in Betracht, wenn der geforderte Luftdurchsatz pro Stunde auch durch kurzzeitigen intermittierenden Einsatz (z. B. in Unterrichtspausen, bei Zimmerwechsel etc.) von Betriebsstufen mit höherem Schalldruckpegel erreicht wird. Ein Dauerbetrieb mit reduziertem Luftdurchsatz erfüllt die Anforderungen nicht. 
Auch wenn die von uns angefragten Geräte im Unterricht (dauerhafter Betrieb) auf Stufe 1 betrieben und nur in der ca. 15-minütigen Pause oder bei Zimmerwechsel auf Stufe 6 geschalten werden, ist der fünf- bis sechsfache Luftdurchsatz pro Stunde nicht gewährleistet.
Ob ein Gerät den Anforderungen entspricht, ist auch abhängig von der Größe des Klassenzimmers. Während beispielsweise bei einen Klassenzimmer mit 50 m² (Raumvolumen bei einer lichten Raumhöhe von 3,00 m = 150 m³) bei fünffachen Luftdurchsatz eine Stundenleistung von 750 m³ erforderlich ist, beträgt dieser bei einem Klassenzimmer mit 60 m² (Raumvolumen bei einer lichten Raumhöhe von 3,00 m = 180 m³) für einen fünffachen Luftdurchsatz 900 m³. In 14 der 55 förderfähigen Räume unserer städt. Einrichtungen wären somit zwei Geräte pro Raum erforderlich.
Somit muss ein bzw. mehrere Geräte zusammen regelmäßig beide Bedingungen, also einen fünf- bis sechsfachen Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde und einen Schalldruckpegel von 40 dB(A) gleichzeitig erfüllen.
Die Firmen sind nach unserer Kenntnis derzeit noch in der Prüfung, ob nicht auch die gängigen Geräte bei entsprechender Konfiguration den Anforderungen der Förderrichtlinien entsprechen.
Da das Landratsamt Ansbach aufgrund des Beschaffungsvolumens für die in dessen Trägerschaft befindlichen Einrichtungen europaweit ausschreiben wird, kann hier noch keine Aussage bzgl. eines Gerätetyps getroffen werden.
Es wird von der Verwaltung empfohlen, eine Beschaffung erst zu tätigen, wenn hier genauere Ergebnisse vorliegen und Klarheit darüber besteht, welche Geräte die Fördervorgaben erfüllen.
Aktueller Sachstand:
Es sind uns nun zwei Luftreinigungsgeräte bekannt, die nach aktuellen Informationen den Förderrichtlinien entsprechen. Hierfür wurden kurzfristig Preise angefragt. Die Angebote stehen noch aus.
Diese Geräte sind zum Teil auch in den Verwaltungen der Kommunen Windsbach, Neuendettelsau und Petersaurach im Gespräch.
Dient zur Kenntnisnahme.

Datenstand vom 13.12.2021 12:24 Uhr