Kunstprojekt Röthel; Beschluss über weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Stadtrat vom 16.09.2020 wurde darüber informiert, dass wegen des Wechsels der zuständigen Referentin bei der Städtebauförderung eine mögliche Förderung für die Kunstmeile in Heilsbronn noch nicht abschließend geklärt werden konnte.
Mit Schreiben vom 07.10.2020 haben wir dem Künstler Thomas Röthel aus Mitteldachstetten mitgeteilt, dass wir ihn umgehend in Kenntnis setzen werden, sobald Klarheit bezüglich einer möglichen Förderung herrscht.
Die neue Referentin bei der Städtebauförderung, Frau Sauer, hat sich nun am 29.01.21 mit folgendem Ergebnis gemeldet:
Die Förderung von Kunst ist grundsätzlich nicht originäre Aufgabe der Städtebauförderung. Kunst als Selbstzweck ist grundsätzlich nicht förderfähig. Eine Förderung ist lediglich im Zusammenhang mit einer städtebaulichen oder baulichen Maßnahme denkbar, wobei auch hier gewisse Regularien, wie z. B. die Durchführung eines Kunstwettbewerbes, einzuhalten sind. Die Förderfähigkeit der Maßnahme Kunstmeile in Heilsbronn ist demnach nicht gegeben.
Im Stadtrat vom 13.11.2019 wurde die Beauftragung der 7 Skulpturen des Herrn Röthel vorbehaltlich einer Förderung durch die Städtebauförderung beschlossen. Der Kauf dieser Skulpturen kann somit leider nicht erfolgen.
Mit Schreiben vom 08.02.2021 wurde dies dem Künstler bereits mitgeteilt.
Eine andere Möglichkeit wäre es, eine derartige Kunstmeile im Rahmen des kürzlich beschlossenen Förderprogramms LEADER 2023 bis 2027 für eine Förderung zu beantragen, sofern die Kunstwerke noch zur Verfügung stehen.

Beschluss

Es werden Kunstwerke in Höhe des Eigenanteils beschafft, der bei einer Förderung bei der Stadt Heilsbronn verblieben wäre (136.800,00 € x 40 %); damit ist von einem Betrag von 54.720,00 € auszugehen.
Die restlichen Kunstwerke sollen über andere Förderquellen beantragt werden.
Die Festlegung der genauen Zahl der Kunstwerke und der Standorte sollten, sobald es die Pandemie zulässt, vom Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten festgelegt werden.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.05.2021 08:14 Uhr