Verlängerung des Wasserrechtsantrages der Kläranlage Weiterndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 13. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.03.2021 ö 10.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Um das gereinigte Schmutzwasser nach der Behandlung durch die Kläranlage wieder einer Vorflut zuführen zu dürfen, bedarf es einer Wasserrechtlichen Genehmigung.
Diese wird regulär als gehobene Erlaubnis mit einer Geltungsdauer von 20 Jahren erteilt und erfordert eine Bearbeitungszeit durch WWA und LRA von mehreren Monaten.
Aufgrund der voraussichtlichen Bearbeitungszeit zur Erstellung der Sanierungsplanung bis Ende Juli, teilte uns das zuständige Ingenieurbüro mit, dass es erforderlich werden kann eine beschränkte Erlaubnis (Geltungsdauer bis zu einem Jahr) als Überbrückung zu beantragen. Diese hat eine deutlich kürzere Bearbeitungszeit und könnte in Folge dessen noch vor dem Ende der bestehenden gehobenen Erlaubnis (31.12.2021) erteilt werden.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 10.05.2021 08:14 Uhr