Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades; Beschluss über die (Nicht-)Abgabe von Saisonkarten in der Badesaison 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 24.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 14. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.03.2021 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In § 2 Nr. 1 c) der Beitrags- und Gebührensatzung ist geregelt, dass Gebühren auch als Dauernutzungsgebühren erhoben werden. Nach Nr. 2 c) u. d) erhält der Gebührenpflichtige bei Entrichtung der jeweiligen Gebühr eine Saisonkarte.
Von den 224 im letzten Jahr im Vorverkauf verkauften Saisonkarten wurden bis zum Ende der Badesaison 119 Karten wieder zurückgegeben und erstattet.
Im Stadtrat vom 7.10.2020 wurde bereits beschlossen, dass ein Vorverkauf von Dauerkarten für die Badesaison 2021 und evtl. ff. nicht erfolgen soll.
Über eine grundsätzliche Abgabe von Dauerkarten in der Badesaison 2021 ff. wurde jedoch noch nicht entschieden.
Geschuldet durch die noch immer anhaltende Corona-Pandemie ist ein normaler Badebetrieb auch im Jahr 2021 und evtl. ff. noch immer keinesfalls sichergestellt.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass eine Abgabe von Saisonkarten während der anhaltenden Pandemie nicht erfolgt. Eine Streichung der entsprechenden Regelungen in der Freibad-Gebührensatzung hat u. a. zu erfolgen (s. Anlage).

Beschluss

Die Dauerkarten werden verkauft; es ist jedoch zu regeln und explizit darauf hinzuweisen, dass keine Rücknahme wegen evtl. Corona-Einschränkungen erfolgt!

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2021 11:13 Uhr