Städtische Restgrundstücke FlNrn. 78/50 und 79/23, An den Schwabachauen 37 und 46; a) Schreiben der Anlieger Schwabachauen; Bekanntgabe b) Beschluss über weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 24.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 14. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.03.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat sich zuletzt in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.11.2020 (Nr. 207) mit der Frage der Bebauung und Veräußerung der im Besitz der Stadt Heilsbronn befindlichen Mehrfamilienhausgrundstücken im Baugebiet B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ beschäftigt. Zu einer Veräußerung stehen nach wie vor die Grundstücke FlNr. 78/50 (HsNr. 37) und FlNr. 79/23 (HsNr. 46).
Die Stadtverwaltung hat seither keine Käufer oder Projektierer für eine so gewollte Realisierung der genannten Grundstücke entsprechend dem Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ finden können. Problematisch ist wohl auch die unrentable Verwirklichung der vorgesehenen Tiefgarage und die eventuell nachbarschaftlich dadurch entstehenden Probleme.
Nun ging am 01.03.2021 bei der Stadt Heilsbronn eine Unterschriftenliste von AnwohnerInnen „An den Schwabachauen“ ein. Die Liste und das dazugehörige Begleitschreiben ist im RiS aufgenommen worden. Hier wird mit Nachdruck die Bebauung der freien städtischen Grundstücke und die Realisierung des Kinderspielplatzes verlangt. Des Weiteren soll endlich die Erschließungsstraße endgültig fertiggestellt werden.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb erneut vor, abweichend vom Bebauungsplan Nr. B 4 Weiterndorf „An den Schwabachauen“ auf den freien städtischen Grundstücken Reihen- und / oder Kettenhäuser errichten zu lassen. Eine Bebauung wie vom Stadtrat gewollt, scheint nicht durchsetzbar.
Dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss 1

Der Stadtrat hebt seinen Beschluss vom 18.11.2020, Nr. 207, hiermit auf und beauftragt die Verwaltung nun Käufer für den Bau von Reihen- und Kettenhäusern zu ermitteln und an diese zu vergeben, um baldmöglichst die dortigen Grundstücke zu bebauen. Dabei sollen die Grundstücke FlNr. 78/54 sowie FlNr. 79/23 möglichst von jeweils einem Käufer bebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Stadtrat bleibt bei seinem bisher gefassten Beschluss vom 18.11.2020, Nr. 207.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Beschluss 3

Der Stadtrat bleibt bei seinem bisher gefassten Beschluss vom 18.11.2020, Nr. 207, mit dem Auftrag an die Verwaltung, bis 30.06.2021 die in Heilsbronn üblicherweise auftretenden Bauunternehmen bzw. Projektierer anzuschreiben und das Grundstück anzubieten. Nach dem 30.06.2021 soll die Angelegenheit erneut im Stadtrat behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Datenstand vom 20.05.2021 11:13 Uhr