Erhebung von Infrastrukturbeiträgen wie z.B. Einführung eines Baulandmodells, Beschluss über weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 24.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 14. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.03.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Verwaltung beschäftigt sich bereits längere Zeit mit der Frage, wie Investoren und Grundstückseigentümer von Gewerbe- und Wohnbauprojekten künftig stärker für die hieraus entstehenden Infrastrukturkosten herangezogen werden können. Zu nennen sind hier vor allem die Erschließungskosten, aber auch beispielsweise Folgekosten für KiTas und Schule.
Zuletzt wurde diese Frage beim Projekt des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ geprüft. Dort wurde mit dem Investor (dem Eigentümer des Grundstückes) ein Durchführungsvertrag geschlossen, da dieser einen anderen Bebauungsplan wollte, der aber auch der Stadt entsprach.
Bei Baugebieten, welche die Stadt selbst entwickelt, wurden in der Vergangenheit Folgekosten berücksichtigt. Insofern ist, nennen wir es einen Infrastrukturbeitrag, auch eine Gleichbehandlung aller Beteiligten, welche Gewerbe- oder Wohnraum schaffen herzustellen.
Daneben gibt es in Gemeinden auch sog. Baulandmodelle. Diese unterscheiden sich dahingehend zu den vorher genannten Folgekostenverträgen, dass die städtebauliche Ausgangslage, die Interessenlage von Grundstückseigentümern und der Gemeinde sowie der Finanzierungsbedarf nicht mehr anlassbezogen in Ausgleich gebracht wird. Vielmehr wird die Baulandentwicklung in eine Gesamtstrategie eingebunden, welche bestimmte Prinzipien und Verfahrensweisen für städtebauliche Verträge zur Schaffung von neuem Bauland festlegt.
Hierzu bedarf es eines Folgekostengesamtkonzeptes, das aufzeigt, welche städtischen Investitionskosten für künftige und anstehende Bebauungspläne hervorgerufen werden.
Ein solches Konzept setzt umfassende Grundlagenarbeit der Verwaltung voraus, um städtebauliche Entwicklungsziele und den tatsächlichen Bedarf an öffentlichen Einrichtungen zu ermitteln. Durchaus mit externer fachlicher Unterstützung. Auch werden Bauleitpläne angepasst werden müssen.
In Baulandmodellen ist es auch in anderen Gemeinden üblich, dass Bauleitpläne oder entsprechende Satzungen nur erlassen werden, wenn die Gemeinde die Grundstücke vorher erwirbt. Ein Teil der Fläche wird dann zu angemessenen Preisen an Bauwillige von der Gemeinde verkauft, teils auch mit Regelungen des Einheimischenmodells. Die Restfläche erhält der Grundstückseigentümer voll erschlossen ohne Bindungen übertragen.
Sowohl Folgekostenverträge im Einzelfall als auch das Baulandmodell als Gesamtstrategie bedürfen guter und umfassender Vorbereitung. Hierzu ist es unerlässlich, dass sich die Verwaltung auch externer Unterstützung bemüht. Neben einfach zugänglichen Informationen durch Internetrecherche, Rücksprachen beim Bayer. Gemeindetag usw. ist auch eine rechtliche Begleitung eines solchen intensiven Themas mit Ausarbeitung von Musterverträgen durch eine Anwaltskanzlei sowie Ingenieurbüros zur Ausarbeitung von Rahmenplänen erforderlich.
Die Verwaltung schlägt weiter vor, u. a. auch dass ein Referent, beispielsweise des Bayer. Gemeinde- oder Städtetages in das Gremium eingeladen wird und über die Möglichkeiten informiert. Weiterhin will sich die Verwaltung parallel rechtlich beraten lassen.
Zur Beratung und Beschlussfassung.

Beschluss 1

Der Stadtrat verzichtet auf die Anwendung von Infrastrukturbeiträgen bzw. Folgekostenverträge und nimmt die damit verbundenen, nicht umlagefähigen Kosten, in Kauf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Beschluss 2

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Themen Infrastrukturbeitrag, Beteiligungen an Kosten seitens der Stadt und weiteren damit notwendigen Aufwendungen mit Fachbüros zu besprechen / beraten. Die daraus gewonnen Ergebnisse sind dann, ggf. auch mit persönlicher fachlicher Erläuterung, im Stadtrat vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2021 11:13 Uhr