Anträge/Nutzungskonzepte/Vorschläge der Stadtratsfraktionen zur ehemaligen Brauerei wegen des Vorschlages des Ersten Bürgermeisters an die Stadtratsfraktionen


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 24.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 14. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.03.2021 ö 11.2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Es gingen Vorschläge der CSU, FW, Bündnis90/Die Grünen und der SPD ein. Dafür herzlichen Dank.
Die in der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2021 unter Bekanntgaben in der Angelegenheit ehemalige Brauerei, von mir formulierte Bitte an die Fraktionen des Stadtrates, realisierbare, definierte Vorschläge mit Deckungsfundament hinsichtlich Verwertung und des dann nötigen Vorgehens wegen der ehemaligen Brauerei vorzulegen, ist in den nun bei uns eingereichten Anträgen/Vorschlägen der CSU, FW, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD noch nicht völlig konkretisiert worden.
Nachfolgend und nicht abschließend dazu jedoch schon folgende weitere erste zeitnahe Bemerkungen, zu den Klärung bedürfenden Punkten:
  • Vertragsangelegenheiten
    • Ist der zwischen der Familie Gundel und der Investorengruppe geschlossene Vorvertrag noch vorhanden?
    • Wenn ja, mit welchen Festlegungen kann man überhaupt und noch dazu im  überschaubaren Kostenrahmen, tätig sein?
  • Entscheidend wegen der Maßnahme Brauerei ist u.a. auch, dass z. B. die Stadt Heilsbronn freigezeichnet wird, wie von z. B. a) Bodenverunreinigungen, b) Altlasten, c) Grunddienstbarkeiten usw., d) Altlasten im Sinne der Historie (Gräber etc.); deshalb wurde z. B. mit dem damaligen Investorengruppe ein ausgiebiger Durchführungsvertrag mit Haftungsbefreiungen erarbeitet.
  • Absicherung u. a. für den Fall der Unterbrechung von eventuellen Baumaßnahmen wegen vorgenannter Punkte
  • Absicherung der Stadt / Stadtkasse hinsichtlich von laufenden Kosten
  • Absicherungen z. B. auch hinsichtlich Versicherungen, wie Brandhaftpflicht …
  • Absicherung von Zugängen / Abgängen zum Objekt, Verkehrssicherungspflichten
  • Absicherung eventuell zu gewährender bzw. in Aussicht zu stellender Zuschüsse
  • Schaffung einer separaten Haushaltsstelle für dieses Projekt
  • Die Höhe des Anteils an städtischen Mitteln an einer solchen Brauerei-Projektrealisierung ist tatsächlich mit großer Unsicherheit verbunden. Es können sich durchaus Mittel in Höhe mehrerer Millionen ergeben.
  • Die Höhe einer im Zuge der Projektrealisierung erforderlichen Kreditaufnahme darf den Haushalt nicht zu sehr belasten und damit andere dringend erforderliche Projekte wie z. B. den Neubau einer Kita, die Erweiterung der Grundschule Heilsbronn und die Sanierung der Grundschule Bürglein, Kanalsituation Götzkreuzung verhindern
  • Offene Punkte zur konkreten Nutzung des Objektes:
    • Herstellungskosten / Unterhaltungskosten (Personalbedarf u. a. Hausmeister, Gebäudemanagement)
    • Verwirklichung des Grüngürtels in der Altstadt
    • Zahl der Parkplätze (Die vom Stadtrat in der Vergangenheit abgelehnte Nutzung durch den Turnverein hätte 40 Parkplätze erfordert)
    • Lärmschutz (Musikschule, Gaststätte, Nachbarschaft) setzt ein Lärmschutzgutachten voraus.
    • Brandschutz
    • Raumhöhe
    • Tageslicht
    • Dämmung
    • Denkmalschutz bedürftige Angelegenheiten mögen, wie z. B. Abriss unter Denkmalschutz stehender Gebäude, wohl auf erhebliche Probleme stoßen
    • Der Gedanke diesbezüglich z. B. eine Wohnungsbaugesellschaft ins Leben zu rufen, ist zu kurz gedacht. U. a. dürfte der mögliche Umfang des Portfolios an Immobilien dann wohl in keinem Verhältnis zu den damit verbunden Kosten z. B.  für u. a. Räume, Gehälter, Büros, Dienstwagen, stehen.
    • Nutzungskonflikte z. B. beim Konzept der FW, Priorität Musikschule
    • Nutzungsvereinbarungen: Nutzungskonzepte nur möglich mit individuellen Vereinbarungen der jeweiligen Nutzer, wie u. a. Vereine, und deren einzelnen Interessenabwägungen; die wohl schwierig in Einklang zu bringen sind
    • Die Wirklichkeitsnähe im Falle einer eventuellen Umsetzung ist ebenfalls Thema.
    • Vertragskonstrukt, um die Verhältnisse der verschiedenen Nutzer zueinander zu regeln ist wohl nötig. Auch die eventuellen hohen monatlichen Fixkosten, die die Vereine und die Stadt Heilsbronn zu leisten hätten, spielen eine große Rolle.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuhörer,
alleine zunächst nur diese Aspekte werfen viele Fragen auf, nicht nur die Komplexität sondern die damit verbundene tatsächliche Verwirklichung eines Gebäudes, welches nicht im Besitz der Stadt Heilsbronn ist, und damit zunächst im Verantwortungsbereich auch hinsichtlich hoher finanzieller Mittel.
Für eine künftige sinnvolle Nutzung waren wir ja alle offen. Deshalb wurde ja auch das finanziell sehr überschaubare, mit Durchführungsvertrag abgesicherte, Projekt der Investorengruppe befürwortet.
Ich bitte die Fraktionen bei weiterem Verfolgen ihrer Wünsche / eingereichten Anträge und Vorschläge deshalb um möglichst baldige Vorlage  von fundierten und belegbaren Unterlagen, so dass daraus ein gemeinsames und hoffentlich fruchtbares Gespräch erfolgen kann.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 20.05.2021 11:13 Uhr