Zweckvereinbarung für eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Dietenhofen für einen gemeinsamen Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 05.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.07.2020 die Einleitung eines Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde das Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse können erst ausgewertet werden, wenn eine abschließende Erklärung der Dt. Glasfaser vorliegt, ob ein eigenwirtschaftlicher Ausbau vorgenommen wird oder nicht.
Aktuell (Stand 28.04.2021) ist noch nicht abzusehen, ob die Dt. Glasfaser sich bis zum Sitzungstermin öffentlich mitteilen wird, ob die Nachfragebündelung das gesetzte Ziel von 40 % künftiger Anschlussnehmer im Untersuchungsraum erreichen wird.
Gleichwohl können vorbereitende Maßnahmen für die Fortführung des Förderverfahrens nach der Bay. Gigabitrichtlinie durchgeführt werden. Nachdem die Dt. Glasfaser ohnehin nicht sämtliche Ortsteile versorgen würde, steht bereits fest, dass ein Förderverfahren zumindest für die nicht von der Dt. Glasfaser betrachteten Ortsteile durchgeführt wird.
Der Markt Dietenhofen kontaktierte die Stadt Heilsbronn, ob Interesse an einer gemeinsamen Ausschreibung von Ausbaumaßnahmen nach der Gigabitrichtlinie besteht. Eine kommunale Zusammenarbeit wird nach Ziff. 2.2 der Förderkonditionen zur Bayerischen Gigabitrichtlinie mit einem erhöhten Zuschuss von je 1.000 € je gefördert ausgebauter Adresse prämiert, gedeckelt auf maximal 50.000 € (50 Adressen). Der erhöhte Zuschuss wird jedoch bei der Härtefallprüfung angerechnet, sodass durch die kommunale Zusammenarbeit nicht 50.000 € mehr ans Fördermitteln abgegriffen werden können, sondern dafür die Härtefallbezuschussung geringer ausfällt. Eine Schätzung der voraussichtlichen Förderhöhe ist erst nach Bildung der Ausbaugebiete möglich, die (s.o.) von der Mitteilung der Dt. Glasfaser abhängt.
Die Stadtverwaltung rät gleichwohl zu einer kommunalen Zusammenarbeit mit dem Markt Dietenhofen. Aufgrund der Fördermodalitäten können zwar voraussichtlich nicht die proklamierten 50.000 € an Zusatzfördermitteln abgerufen werden, jedoch erscheint eine Zusammenarbeit auch bei einer nur gering ausfallenden Zusatzförderung wirtschaftlich.
Der Markt Dietenhofen hat sich bereiterklärt, die Federführung der Ausschreibung zu übernehmen. Zwischen der Stadtverwaltung und dem Markt Dietenhofen besteht ein enger Austausch. Die Breitbandberatung Bayern, Herr Langer, begleitet in beiden Verfahren (in Heilsbronn und in Dietenhofen), sodass Synergien genutzt werden können.

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn beschließt die Fortsetzung des Gigabit-Förderverfahrens und arbeitet zu diesem Zweck im Auswahlverfahren mit dem benachbarten Markt Dietenhofen zusammen.  Der Markt Dietenhofen wird das Auswahlverfahren für beide Kommunen durchführen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. Der Entwurf der Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2021 10:39 Uhr