Sanierung Grundschule Bürglein; Informationen zur Barrierefreiheit und Beratung und Beschlussfassung über deren Umsetzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 17. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.05.2021 ö vorberatend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Architekturbüro wird für diesen Tagesordnungspunkt per Videoschalte eingeladen.
In der Stadtratssitzung vom 24.03.2021 wurde die Sanierung der Grundschule Bürglein beschlossen. Zudem wurde das planende Architekturbüro Teuber und Korder damit beauftragt, mögliche kostengünstigere Alternativen zur Schaffung der Barrierefreiheit auszuarbeiten.
Nach nochmaliger Prüfung konnte keine wirtschaftlichere Alternative gefunden werden, um eine Barrierefreiheit, wie sie von dem Fördergeber der Regierung von Mittelfranken bei einer Generalsanierung gefordert wird, zu gewährleisten. Hierzu bestätigt das Architekturbüro Korder, dass die einzelnen Funktionseinheiten der Schule in unterschiedlichen Gebäuden, die zudem zueinander in der Höhe versetzt sind.
Auch bei einer möglichen Umstrukturierung des internen Funktionsablaufes in den Gebäuden ist eine barrierefreie Nutzung der Schule ohne Aufzug nicht möglich. Aufgrund der relativ klein bemessenen Einzelgebäude können Funktionen (Unterricht, Sanitär, Aufenthalt, etc.) nicht in einem Geschoss eines einzelnen Gebäudes zusammengezogen werden. Daher kann im vorliegenden Fall für die Grundschule Bürglein eine Barrierefreiheit nur über der Errichtung eines Aufzuges hergestellt werden, über den jede einzelne Geschossebene der beiden zueinander höhenversetzten Gebäude erschlossen werden kann.
In Ergänzung zum vorgestellten Sanierungsvorschlag könnte durch die Erweiterung der notwendigen Aufzuganlage das Dachgeschoss im zurückversetzten Gebäude durch einen 2. baulichen Rettungsweg erschlossen und somit einer schulischen Nutzung zugeführt werden. Die hierfür erforderlichen Mehrkosten werden mit rund 227.460 T€ angegeben (diese sind in der Priorisierung auf Seite 3 nicht dargestellt). Ob durch den Raumgewinn zusätzliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen befindet sich in der Abstimmung mit dem Fördergeber.
 

Beschluss 1

Über den Antrag zur Geschäftsordnung von Stadtrat Gerstlacher wird abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die Maßnahmen gemäß ursprünglichen Sanierungskonzeptes des Architekturbüros Teuber und Korder, umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur baulichen Umsetzung vorzubereiten. Über die Nutzung der zusätzlichen Räumlichkeiten im Dachgeschoss ist erneut zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 12.07.2021 11:58 Uhr