Beschluss über Gestattungsvertrag über Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn mit der Deutschen Bahn


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 22.09.2021 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 beschlossen, für voraussichtlich 264 zusätzliche Fahrradabstellanlagen mit der DB Flächen der Deutschen Bahn zu mieten.
Nach nunmehr erfolgter Flächenprüfung der Deutschen Bahn ist die Realisierung zusätzlicher Fahrradabstellflächen lediglich an drei Standorten möglich. Dort können ca. 204 Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. Die übrigen Flächen scheiden aus, da der Eisenbahnverkehr beeinträchtigt würde, der Bahnbetrieb gestört würde oder anderweitige Nutzungen der Flächen beabsichtigt wären (s. anl. Schreiben).
Der früher beabsichtigte Standort C 2 entfällt daher (s. anl. Lageplan).
Für die Nutzung der verbleibenden Flächen hat die DB mit Schreiben vom 09.08.2021 einen Gestattungsvertrag zur Gegenzeichnung übersandt.
Der Gestattungsvertrag basiert auf dem Vertragsmuster, das der Deutsche Städtetag im Rahmen der Bike+Ride-Offensive mit der DB ausgearbeitet hat. Der Gestattungsvertrag liegt im Entwurf dieser Vormerkung bei.
Auf folgende aus Sicht der Stadtverwaltung äußerst bedenkliche Bestimmungen wird gesondert hingewiesen:
Der Gestattungsvertrag beinhaltet diverse Regelungen, die das Thema Altlasten betreffen (§ 2 Abs. 2, § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 7, § 15 Abs. 1 Buchst. d). Insbesondere wird nach § 2 Abs. 3 geregelt, dass die Stadt Heilsbronn die Kosten für Maßnahmen zu tragen hat, die für Maßnahmen entstehen, die für die Beseitigung der durch die Nutzung oder bauliche Veränderungen veranlasst werden. Weiterhin soll die Stadt Heilsbronn die Gestattungsgeberin (DB) von allen Kosten freistellen, sollte die DB zu Untersuchungs-, Sanierungs- und/oder sonstigen Maßnahmen hinsichtlich der entstandenen Verunreinigungen auf den vertragsgegenständlichen Flächen herangezogen werden.
Bzgl. der Altlastenthematik im Bereich des Bahnhofes wird auf die Bekanntgabe in der Stadtratssitzung am 02.12.2020 verwiesen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass lt. Mitteilung des Landratsamt Ansbach die Flächen FlNrn. 284/19 und 284/44 mit dem Hinweis auf abfallrechtlich relevante Restbelastungen sowie Nutzungsbeschränkungen in einer internen Datenbank des Landratsamtes Ansbach vermerkt wurden.
Aus Sicht der Stadtverwaltung bestünde nach dieser Regelungslage die Gefahr, dass die Stadt Heilsbronn auch für die Beseitigung oder Untersuchung ggf. bereits bestehender Altlasten herangezogen werden könnte.
Es wird daher angeraten, eine Erklärung der Gestattungsgeberin (DB) einzuholen, dass die betreffenden Gestattungsflächen altlastenfrei sind und dies mittels Gutachten nachgewiesen wird. Somit würde sichergestellt, dass die Stadt Heilsbronn nur für solche Verunreinigungen aufkommen müsste, die während oder durch die Nutzung für Fahrradabstellanlagen entstehen.
Die Stadtverwaltung macht kritisch darauf aufmerksam, dass nach § 11 des Gestattungsvertrages eine Zahlung in Höhe von 950 € zzgl. USt. fällig wird für die bahninternen Aufwendungen für die Verfügbarkeitsprüfung und die Erstellung des Gestattungsvertrages. 
Nachdem die Stadt Heilsbronn kommunale Mittel aufwendet, um zusätzliche Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Heilsbronn zugunsten der Bahnreisenden zu errichten, erscheint diese Prüfvergütung überaus fragwürdig. Es wäre im Grunde wünschenswert, wenn die DB die vor Ort notwendigen Stellflächen im eigenen Interesse sowie im Interesse der Bahnkunden selbst und auf eigene Kosten errichtet. 
Die der Stadt Heilsbronn entstehenden Personalkosten für die Bearbeitung und Prüfung werden nicht erstattet.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur weiteren Klärung von der Tagesordnung genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Datenstand vom 09.12.2021 12:04 Uhr