Sachstand zur Bebauung der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 "östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg"
Daten angezeigt aus Sitzung: 22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.09.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Heilsbronn | 22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn | 22.09.2021 | ö | 9.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadt Heilsbronn wurden durch die Fa. WohnLUXUS GmbH Bauantragsunterlagen für die Errichtung der drei Mehrfamilienhäuser im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 8 an die Stadt Heilsbronn übersandt.
Nachdem die Bauantragsunterlagen trotz mehrmaliger Auf-/Nachforderung der Stadt Heilsbronn nicht den Vorgaben und Bestimmungen des durch den Stadtrat beschlossenen, notariellen Durchführungsvertrages entsprochen haben, wurden die Bauantragsunterlagen nach Rücksprache mit dem von der Stadt Heilsbronn beauftragten RA Dr. Schönfeld vollständig an die Antragstellerin bzw. deren Planungsbüro zurückgesandt.
Datenstand vom 09.12.2021 12:04 Uhr